Die französische Regierung hat mit Beschluss vom 27. Dezember 2018 eine gesetzgeberische Maßnahme zur Reduzierung und Begrenzung der Lichtverschmutzung verabschiedet. Das Ziel ist es, den Nachthimmel zu schützen, störendes Licht zu begrenzen, die Artenvielfalt zu schützen und Energieeinsparungen zu erzielen. Diese Ziele werden durch die Regulierung von vier lichttechnischen Eigenschaften von Leuchten und Beleuchtungssytemen erreicht. Diese Eigenschaften sind wie folgt: ULR (Uplight Lighting Ratio), CIE-Lichtstromcode Nr. 3, Farbtemperatur und Lichtstromdichte.
Auch für astronomische Beobachtungsgebiete, Nationalparks und Naturschutzgebiete gelten besondere Anforderungen.