Ein heiliger Ort schließt in seinem Innern zwei Welten ein: die Welt, die mit der Begehung der Liturgie verbunden ist, und die Welt, die eine Verbindung zur Verherrlichung und Bewunderung von Architektur und Kunstwerken darstellt. Die heutigen Rechtsvorschriften enthalten keine Regelung, welche die beleuchtungstechnischen Anforderungen für das Innere von Andachtsstätten festlegt, seien es Kirchen, Moscheen, Synagogen, Tempel oder Wallfahrtskapellen. Wesentlich ist der Erhalt des visuellen Komforts durch den Einsatz von Leuchten mit einer geeigneten Farbwiedergabe und nicht zu kalten Lichttönen, damit die Umgebung als intimer, warmer und seinem Zweck angemessener Ort wahrgenommen wird.